Verwaltungsrecht

Bei zahlreichen Rechtsgeschäften, so z.B. über land- und forstwirtschaftliche Grundstücken, Ab- und Zuschreibungen von geschlossenen Tiroler Höfen oder Rechtsgeschäften über agrarische Anteilsrechte, sind spezielle Genehmigungen unterschiedlicher Behördern notwendig um die grundlegenden Urkunden im Grundbuch durchführen zu können. 

Der Notar kann schon vor der Errichtung der Urkunden Probleme, die sich bei notwendigen Bewilligungen ergeben können, erkennen und dementsprechend die Parteien anleiten.