Bei zahlreichen Rechtsgeschäften, so z.B. über land- und forstwirtschaftliche Grundstücken, Ab- und Zuschreibungen von geschlossenen Tiroler Höfen oder Rechtsgeschäften über agrarische Anteilsrechte, sind spezielle Genehmigungen unterschiedlicher Behördern notwendig um die grundlegenden Urkunden im Grundbuch durchführen zu können.
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Der Notar kann schon vor der Errichtung der Urkunden Probleme, die sich bei notwendigen Bewilligungen ergeben können, erkennen und dementsprechend die Parteien anleiten.