Notarielles

Bei einer Beglaubigung (darunter Fallen z.B. die Legalisierung oder die Vidimierung) bestätigt der Notar die Richtigkeit und Echtheit von etwas.
So wird bspw. bei einer Legalisierung die Echtheit einer Unterschrift einer bestimmten Person bestätigt. Bei einer Vidimierung bestätigt der Notar, dass eine Kopie die exakte Replikation eines Originales darstellt – dies wird auch eine beglaubigte Abschrift genannt. 

Aufgrund der besonderen Wichtigkeit und aufgrund eines Übereilungsschutzes sowie der Warnfunktion ist für gewisse, in § 1 Notariatsaktsgesetz enthaltene, Rechtsgeschäfte die höchste Form einer öffentlichen Urkunde Formvorschrift: der Notariatsakt. 

Dabei sind vom Notar u.a. die persönliche Fähigkeit und die Berechtigung jeder Partei zum Abschluss des Rechtsgeschäftes zu prüfen.

 

Jede Partei hat sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu identifizieren und überprüft Geschäfte auf möglichen Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsverdacht.