Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Der Notar ist Ihr treuer Begleiter in rechtlichen Gesellschafts- und Unternehmensfragen. Schon bei der Wahl der Rechtsform kann er Sie auf Vor- und Nachteile der einzelnen Institute aufmerksam machen und Sie so bei der Wahl der optimalen Unternehmensform unterstützen.

Egal ob Einzelperson, Familienbetrieb, kleinere Gruppierung, oder eine Personenvielzahl. Für jede Konstellation gibt es Regelungen, die Fairness schaffen und Ungleichgewichte verhindern sollen. 

Vom Erstgespräch bis hin zur Firmenbucheintragung. Der Notar setzt mit Ihnen Ihre Geschäftsidee in die Tat um. Sicher, diskret und zügig. Er setzt alle notwendigen Urkunden auf, kümmert sich um Bewilligungen und Anträge. Durch die elektronische Anbindung zum Firmenbuch ist eine rasche und effiziente Erledigung von Neueintragungen oder Änderungen gewährleistet und kann sich der Notar ständig auf den neuesten Stand bringen und halten. 

Die Palette von möglichen Erledigungen reichen von der Erstellung einfacher oder komplexerer und Einzelfällen abdeckender Gesellschaftsverträge, Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz, Dienstverträgen leitender Angestellter, Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen, der Erstellung von Geschäftsordnungen, Abtretungsveträge, Errichtung und Änderung von Personen und Kapitalgesellschaften, Vereinen oder Privatstiftungen. 

 

In folgendem Video erfahren Sie die Vorteile einer GmbH-Gründung durch den Notar: