Immobilienrecht

Der Notar hat elektronischen Zugriff auf das Grundbuch, das jeweils durch Rechtspfleger bei den Bezirksgerichten Österreichs gepflegt wird. 
Durch diesen Zugang kann sich der Notar in wenigen Augenblicken einen Überblick einer Liegenschaft verschaffen, was den Gutsbestand, die mit ihr verbundenen Rechte, die Eigentumsverhältnisse und Belastungen und Verpflichtungen betrifft.

Ausgehend von diesen Recherchen kann Ihnen der Notar wertvolle Tipps geben, um weiters z.B. nicht in steuerliche Fallen zu tappen. 
Neben Kaufverträgen, Bauträgerverträgen, Baurechts- oder Wohnungseigentumsverträgen gehören natürlich auch Miet-, Pacht- und Dienstbarkeitsverträge zum Repertoire eines jeden Notars. Neben Schenkungen und Übergaben, Realteilungen und Benutzungsvereinbarungen, ist speziell bei durch den Notar durchgeführte Treuhandschaften auf die Notartreuhandbank AG hinzuweisen. Über diese, von der ÖNK im Jahre 1996 gegründete, hochtechnologisierte Spezialbank muss der Notar verpflichtend jede Treuhandschaft abwickeln und bietet diese höchste Sicherheit, weil die Bank und die Notare eine geschlossene Benutzergruppe bilden und sohin Zugriffe Nichtbeteiligter ausgeschlossen sind. 

Der Notar kann Ihnen bei der grundbücherlichen Durchführung von Vermessungsurkunden unterstützend zur Seite stehen und sich mit den notwendigen Stellen, bspw. dem Vermessungsamt, auseinandersetzen. 

Eine weitere parteienkomfortable Möglichkeit bei Liegenschaftstransaktionen stellt die Steuerberechnungsbefugnis – die sog. Selbstberechnung des Parteienvertreters – dar. Im Wege dieser Selbstberechnung kann der Notar den Parteien die Eintragungsgebühren, die Grunderwerbsteuer und die Immobilienertragsteuer berechnen, vorschreiben und wird diese sodann an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Die steuerliche Verpflichtungen der beteiligten Parteien sind damit erledigt.