Für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung wird eine Zustimmungserklärung der Lebensgefährten bzw. eingetragenen Partner gemäß dem Fortpflanzungsmedizingesetz benötigt.
Eine Patientenverfügung kann vor dem Notar von einer beachtlichen in eine verbindliche Patientenverfügung bekräftigt werden. Durch eine Patientenverfügung regelt man die medizinischen Maßnahmen, die in einem Zustand, in dem jemand die Rechtsgeschäftsfähigkeit verloren hat, nicht mehr zur Anwendung gebracht werden sollen.
Durch eine Vorsorgevollmacht greift man im Falle des Verlustes der Rechtsgeschäftsfähigkeit einer möglichen Besachwaltung vor. Sie wird als Vertrag zwischen zwei Parteien abgeschlossen, dem Vorsorgevollmachtgeber und dem Vorsorgevollmachtnehmer. Diese wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsregister eingetragen und kann im Falle des Verlustes der Rechtsgeschäftsfähigkeit vom Vorsorgevollmachtnehmer durch ein ärztliches Attest scharfgestellt werden.